Beitrags- und Gebührenordnung

 

§ 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen (Mitgliedsbeitrag) der Vereinsmitglieder
sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote.

Die Mindesthöhe der Beitragsverpflichtungen (Mitgliedsbeitrag) wird von der
Mitgliederversammlung festgelegt.

Die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote werden bei Einführung seitens des
Vorstandes festgelegt.

Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 3 und § 4 der Vereinssatzung in der Fassung
vom 19.11.2024.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins.
Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang
bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.

§ 3 Beitragshöhe

Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 36 Euro zu zahlen. Die
Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und sind jeweils im Voraus für das gesamte Kalenderjahr
fällig. Bei einem unterjährigen Eintritt berechnet sich der Mitgliedsbeitrag anteilhaft nach den verbleibenden Monaten ab dem 1. des Eintrittsmonats.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein
Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

§ 4 Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Einzugsermächtigung zu zahlen.
Eventuell entstehende Bankgebühren (Rücklastschrift) und Mahnungskosten gehen zu Lasten des

Mitglieds, das seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

§ 5 Gebühren

Auf eine Aufnahmegebühr wird in der derzeitig gültigen Fassung verzichtet.

Gebühren für die Nutzung der Vereinsangebote werden bei Einführung dieser Angebote seitens des
Vorstandes beschlossen. Momentan gibt es keine Vereinsangebote.

§ 6 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen
Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO
gespeichert.

§ 7 Vereinsaustritt

Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.

Es besteht kein Anspruch auf anteilhafte Rückerstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge, Gebühren oder Teile am Vereinsvermögen.

Ein Vereinsaustritt ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen bis zum Ende des
Kalenderjahres möglich. Der Austritt muss in Textform gegenüber dem Vorstand erklärt werden und
den Vorstand fristgerecht erreicht haben.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 18.02.2025 in Kraft.

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